Veröffentlicht am 07.08.2019

Rettungsgasse kann überlebenswichtig sein

Wenn irgendwo im Gedränge Blaulicht und Signalhorn auftauchen, zählt jede Sekunde für den Rettungseinsatz. Nur nicht abrupt bremsen, sondern die Geschwindigkeit vorsichtig verringern und sich einen Überblick verschaffen, empfiehlt das DRK und erklärt, was bei einer Rettungsgasse laut Straßenverkehrsordnung zu beachten ist.

Bei Stau auf einer zweispurigen Autobahn muss die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden, bei mehr als zwei Spuren zwischen der linken Spur und den jeweils rechten davon. Selbst wenn ein Rettungsfahrzeug die Gasse bereits passiert hat, ist diese unbedingt für Nachfolgende freizuhalten. Hektisches Ausscheren ist auf jeden Fall zu vermeiden. Ein Spurwechsel oder der Halt am Fahrbahnrand müssen den nachfolgenden Fahrzeugen immer rechtzeitig durch Blinken signalisiert werden.

Diese Regeln gelten auch im Stadtverkehr. Bei roten Ampeln darf das an der Kreuzung haltende Fahrzeug unter Beachtung größtmöglicher Vorsicht in den Kreuzungsbereich hineinfahren, wenn dies den Weg für Einsatzkräfte frei macht. Dies gilt auch bei Blitzampeln! Es gibt dann keine Strafanzeige. Notieren Sie sich gegebenenfalls Zeit und Ort, um evtl. Einspruch einlegen zu können.

In der Stadt aber auch auf der Landstraße ist es wichtig, dass sobald das Einsatzfahrzeug hörbar, aber noch nicht in Sicht ist, bereits jetzt rechtzeitig die Rettungsgasse gebildet wird. „Fahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn sind immer in Eile!“, betont Professor Sefrin. „Wenn sie langsam, evtl. sogar im Schritttempo, fahren, kann das bedeuten, dass sich ein Patient im Auto befindet, der versorgt werden muss. Scharfe Bremsmanöver und ruckartiges Anfahren sind dann für diesen schädlich. Deshalb auch langsamen Rettungsfahrzeugen mit Sondersignal immer den Weg frei machen.“

Aktuelles

Zum News-Archiv